Privathaftpflichtversicherung

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Böse Zungen behaupten ja, dass das erste Worte eines neuen deutschen Staatsbürgers, nicht Mama oder Papa sei, sondern Versicherung. Wohl kaum ein anderes Assest, vom klassischen Sparbuch vielleicht einmal abgesehen, ist so sehr mit uns Deutschen verbunden wie die klassische Versicherung.

Und auf Platz 1 der beliebtesten Versicherungen in Deutschland liegt die Privathaftpflichtversicherung.

Das ist alleine deswegen schon besonders, weil diese, anders als z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Krankenversicherung, keine Pflichtversicherung ist, sondern jeder Bürger kann selbst entscheiden, ob er eine solche Versicherung abschließen möchte oder eben nicht.


Warum eine Privathaftpflichtversicherung Sinn macht

Auf den ersten Blick erscheint eine solche Versicherung beinahe überflüssig, sind doch div. Möglichkeiten im Alltag bereits durch eine Vielzahl an anderen Policen abgedeckt. Wer z.B. ein Auto sein Eigen nennt, der ist durch die Pflichtversicherung der Kfz-Versicherung bestens und umfassend abgedeckt.

Allerdings sollte sich jeder vor Augen führen, dass es eben doch die ein oder andere Situation geben kann, selbst wenn man ein sehr vorsichtiger Zeitgenosse ist, wo eine Privathaftpflichtversicherung elementar wichtig sein kann.

Dafür reicht alleine schon ein Blick auf den § 823 Abs. 1 BGB. Dieser besagt, dass jeder gesetzlich dazu verpflichtet ist für einen verursachten Schaden voll umfänglich zu haften. Und das ohne eine Grenze nach oben. Hier spielt man also durchaus mit der eigenen Existenz, wenn man einen Schaden verursacht hat, der eben nicht mit ein paar hundert oder tausend Euro aus der Welt zu schaffen ist.

Wichtig ist aber, dass der Schade durch Fahrlässigkeit (beinhaltet sogar die große Fahrlässigkeit) entstanden ist und das es sich um Ansprüche handelt, die im privaten Bereich entstanden sind.

Sobald andere Aspekte hinzukommen, wie nebenberufliche Tätigkeiten, greift die Privathaftpflicht nicht.

Vereinfacht gesagt, deckt die Privathaftpflichtversicherung alle möglichen Risiken ab, die sich im privaten Alltag ereignen können.


Privathaftpflichtversicherung

Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?

Als Erstes muss natürlich die Versicherung erst einmal über den entstandenen Schaden informiert werden. Anschließend wird durch diese geprüft, ob es sich auch wirklich um einen Schaden handelt, der von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt wird. Keine Angst, das klingt jetzt im ersten Moment vielleicht besorgniserregend, aber durch die vielen möglichen Überschneidungen mit anderen Versicherungen, ist das ein ganz normaler Vorgang.

Hat die Versicherung den Schadensfall erkannt ist natürlich wichtig zu wissen, was diese genau abdeckt. Dies sind:

  • Die Erstattung aller Kosten zur Wiederherstellung bzw. Ersatz des geschädigten Objekts
  • Kosten für Folgeschäden. Wenn es z.B. zu einem Nutzungsausfall kommt
  • Bei Personenschaden sind Bergungskosten, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Kosten für einen Umbau an Haus oder Wohnung und Schmerzensgeld sowie bei bleibenden Schäden sogar eine lebenslange Rente möglich.

Sollten es unberechtigte Ansprüche sein, so wehrt der Versicherer die Schadensersatzansprüche an, die nach seiner Ansicht unbegründet sind. Sollte es daraufhin tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, so führt der Versicherer den Prozess und trägt auch die Kosten. Somit bietet er in einem solchen Fall einen passiven Rechtsschutz an. Auf den Versicherten kommen hier keine weiteren Kosten zu, selbst wenn das Gericht am Ende sich gegen ihn entscheidet.


Was ist nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?

Sobald es zu einer mutwilligen Zerstörung einer Sache durch den Versicherten kommt, greift die private Haftpflichtversicherung nicht.

Auch Geldstrafen und Bußgelder sind nicht durch diese abgedeckt.


Wer ist in der Privathaftpflicht mitversichert?

Zuerst ist natürlich der eigentlich Versicherte, also die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, über die Privathaftpflicht versichert. Der Versicherungsschutz kann aber auch auf den Lebenspartner erweitert werden. Das geht auch, wenn es sich dabei nicht um ein Ehepaar handelt. Hierfür muss lediglich der Name des Partner noch in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Auch Kinder sind über die Privathaftpflicht mit versichert. Hier gilt es aber ein paar Einschränkungen zu beachten. Der wichtigste Aspekt ist natürlich erst einmal die Tatsache, dass sie noch nicht volljährig sind. Sie bleiben aber auch über die Volljährigkeit hinaus bei den Eltern mitversichert, wenn sie noch zur Schule gehen, die erste Berufsausbildung (egal ob Lehre oder Studium) noch nicht abgeschlossen ist. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich um übliche Zeiten handeln muss.

Also der typische Dauerstudent ist definitiv irgendwann nicht mehr mitversichert. Hier ist es auf jeden Fall empfehlenswert, dass bei einem möglichen Zweifel lieber direkt der Kontakt mit der Versicherung gesucht wird. Nichts ist ärgerlich, als wenn sich hinterher herausstellt, dass die Versicherung einen berechtigten Grund zur Ablehnung hat. Bei Rechtsreferendaren und Lehramtsänwärtern, endet der Versicherungsschutz meist mit dem ersten Staatsexamen.

Wenn das eigene Kind sich für den Bundesfreiwilligendienst entscheidet (aktuell sind dies 12 Monate), so bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Bei einem Auslandssemester oder Au Pair gibt es keine verbindlichen Regeln. Hier sollte der Versicherungsnehmer vorher auf jeden Fall den Kontakt mit der Versicherung suchen.

Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass Schäden die von Kleintieren verursacht werden, dazu zählen Meerschweinchen, Wellensittiche aber auch Katzen, durch die private Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Anders sieht dies bei Hunden oder Pferden aus. Hier greift die Privathaftpflichtversicherung nicht und der Halter sollte darauf bedacht sein, für diese Tiere eine jeweils eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.


Worauf sollte man noch achten?

Ganz wichtig ist die Versicherungssumme. Gerade bei Personenschäden kann es sehr schnell zu Ansprüchen kommen, die in die Millionen gehen. Das sollte man vor einem Abschluss unbedingt beachten.

Der Forderungsausfall ist ein sehr elementarer Bestandteil. Denn auch man selbst kann eines Tages mal davon betroffen sein, dass ein Mitmensch einen versehentlich Schaden zufügt. Sollte dieser dann selbst nicht versichert sein oder generell zahlungsunfähig sein, sieht es für einen selbst sehr düster aus.

Diesen Aspekt sollte man also in die eigene Privathaftpflichtversicherung unbedingt mit aufnehmen. Sollte es tatsächlich zu dem Fall der Fälle kommen, greift dann auch die eigene Haftpflichtversicherung.

Wichtig kann unter Umständen auch der Passus des Gefälligkeitsschadens sein. Darunter versteht man Schäden, die z.B. bei einem Umzug verursacht werden. In der Regel greift hier nämlich keine Haftpflichtversicherung. Wenn also ein Freund beim Umzug die teure Ming-Vase fallen lässt, wird die Versicherung des Freundes in der Regel diesen Schaden nicht begleichen. Es gibt aber Versicherungen, die schließen auch den Gefälligkeitsschaden ein. Wer also über entsprechend teure Möbel verfügt und auch über die helfenden Hände vieler Freunde, sollte dies vielleicht vorher bei diesen in Erfahrung bringen.

Der Verlust eines Schlüssels ist ein Aspekt, der übrigens in den meisten Fällen nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Allerdings bieten die Versicherer hier die Option an, den Schlüsselverlust noch zusätzlich abzuschließen. Auch hier kann es also lohnend sein, wenn man sich hinterher noch für die Aufnahme des Schlüsselverlusts entscheidet.


Fazit

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein wirklich elementarer Bestandteil und sollte als Mindestschutz von jeder Person abgeschlossen werden. Bei den möglichen Zusätzen sollte jeder ganz individuell überlegen, wie wahrscheinlich bzw. sinnvoll eine solche Erweiterung ist. Hier sollte man zudem immer im Hinterkopf behalten, dass es auch gerne mal Zusatzleistungen gibt, die eventuell schon durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Man also im schlimmsten Fall doppelt zahlt.

Fakt ist aber, wer entspannt in die Zukunft schauen möchte, der sollte sich einen genauen Plan machen, welche Versicherung er wählt und mit welchen Zusatzleistungen diese ausgestattet ist.